Wir vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Ihrer Versicherung
Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht und Schadensersatzrecht vertrete wir Mandanten überall dort, wo medizinische Kenntnisse gefragt sind, und setzen deren Ansprüche nicht nur gegenüber Schädigern, sondern auch gegenüber Versicherungen durch.
Wir bieten die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den Bereichen:
Ihre private Versicherung zahlt nicht?
Unfälle und Krankheiten können jeden treffen. Daher empfiehlt sich die bestmögliche Absicherung durch private Versicherungen.
Wenn nach einem Schadensfall die Versicherung jedoch Leistungen verweigert, sind Sie auf die Unterstützung von Fachspezialisten angewiesen.
Gerade im Recht der Personenversicherungen ist es nicht damit getan, die Versicherungsbedingungen zu lesen und den Sachverhalt dort einzuordnen. Personenversicherungen sichern überwiegend nach Krankheiten oder Unfällen ab. Bevor die Versicherung Leistungen erbringt, wird häufig eine medizinische Begutachtung durchgeführt
Daher profitieren Sie als Mandant von einem Anwalt, der neben Kenntnissen im Versicherungsrecht auch Expertise im Medizinrecht und Schadensrecht aufweist. Unsere Kanzlei bietet daher nach einem Unfall eine umfassende Komplettabwicklung und unterstützt sowohl bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld als auch bei der Vertretung gegenüber Versicherungen.
Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung sichert den Versicherten im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig umfangreicher und individueller ab als die gesetzlichen Krankenkassen und bringt damit viele Vorteile mit sich.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bedient sich die PKV des Kostenerstattungsprinzips bei ambulanter Heilbehandlung sowie Heil-und Hilfsmitteln. Das bedeutet, Sie als Versicherter bezahlen die Rechnungen der Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich selbst und verlangen dann Erstattung bei Ihrem Versicherer.
Die private Krankenversicherung zahlt nicht- was jetzt?
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie eine Rechnung einreichen und die private Krankenversicherung diese Rechnungen nicht einfach erstattet, sondern die Rechnungen kürzt oder ihre Leistungen voll verweigert.
Dies kann schnell zu einem massiven Problem für Versicherte werden, denn der Arzt wird die Erstattung seiner Rechnung üblicherweise trotzdem verlangen. Für eine ambulante Operation verlangen Ärzte nicht selten mehrere tausend Euro, sodass viele Versicherte bei Leistungsverweigerung schnell in finanzielle Bedrängnis kommen.
Zudem kommt es vor, dass private Krankenversicherungen Rechnungen der Ärzte kürzen und nur einen Teilbetrag erstatten.
Kann die Versicherung eine Arztrechnung kürzen?
Jein. Es kommt auf den Grund der Kürzung an.
Grundsätzlich muss der Versicherer die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen erstatten, wenn der Arzt diese auch korrekt nach den Regelungen der Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet hat. Dabei kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Versicherung der Ansicht ist, die Heilbehandlung war nicht medizinisch notwendig oder die Gebühren wurden nicht korrekt abgerechnet. Mit dieser Begründung werden dann die Leistungen verweigert.
Der Versicherer darf den Erstattungsbetrag immer dann kürzen, wenn dies im Rahmen eines Selbstbehaltes im Vertrag so vereinbart ist, oder wenn die Rechnung des Arztes tatsächlich überhöht ist.
Der medizinische Laie kann jedoch nicht beurteilen, ob eine Rechnung korrekt ausgestellt wurde oder eine Heilbehandlung nun medizinisch notwendig war. Als Versicherungsnehmer sind Sie bei Streitigkeiten um das ärztliche Honorar und Verweigerung der Kostenerstattung jedoch der Leidtragende und sitzen quasi „zwischen den Stühlen“. Die Versicherung erstattet nicht und der Arzt droht Ihnen womöglich schon mit Inkassodienstleistungen oder einer Klage.
Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, kann es sogar notwendig werden, die Zahlung der Versicherung einzuklagen und gleichzeitig auch den Arzt oder die Abrechnungsstelle in den Rechtsstreit einzubeziehen.
Hier sind Expertenwissen und Erfahrung gefragt, um Ihre Interessen sachgerecht durchzusetzen. Lassen Sie sich an dieser Stelle von mir als Rechtsanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht vertreten damit Sie sich allein auf Ihre Genesung nach der Behandlung konzentrieren können!
Was ist zu tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt?
Das Kostenerstattungsprinzip hat zur Folge, dass der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes ist und der Arzt mit diesem persönlich abrechnet statt mit der Versicherung. Der Versicherte legt die Rechnungen dann seiner Versicherung vor und bekommt im Optimalfall die Rechnung komplett erstattet.
Dabei kann es jedoch vorkommen, dass die Versicherung, statt die Kosten einfach zu erstatten die Rechnung kürzt und nur teilweise bezahlt oder die Leistungen komplett verweigert. Dies kann dann vorkommen, wenn die Versicherung die gesamte Behandlung als nicht versichert ansieht oder aber dem Arzt eine falsche Abrechnung vorwirft.
Dies kann schnell zu einem massiven Problem für Versicherte werden, denn der Arzt wird die Erstattung seiner Rechnung üblicherweise trotzdem verlangen. Für eine ambulante Operation verlangen Ärzte nicht selten mehrere tausend Euro, sodass viele Versicherte bei Leistungsverweigerung schnell in finanzielle Bedrängnis kommen.
Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, kann es sogar notwendig werden, die Zahlung der Versicherung einzuklagen und gleichzeitig auch den Arzt oder die Abrechnungsstelle in den Rechtsstreit einzubeziehen. Es muss hier geprüft werden, ob die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist oder zu Recht ablehnt, weil z.B. die Rechnung des Arztes überhöht war.
Hier sind Expertenwissen und Erfahrung im Medizinrecht und Versicherungsrecht gefragt. Wir übernehmen in solchen Fällen die Verhandlungen mit Ärzten und Versicherungen.
Private Unfallversicherung
Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie die nach einem Unfall verbleibende Invalidität und daher bleibende Gesundheitsschäden ab. Nach einem Unfall gewährt eine private Unfallversicherung eine vertraglich festgelegte Summe für einen bestimmten Grad der Invalidität. Hierbei kann es sich um einmalige Kapitalleistungen oder monatliche Unfallrenten handeln.
Wann besteht eine Invalidität?
Invalidität liegt dann vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person beeinträchtigt ist.
Häufig vereinbaren die Versicherungen, dass ein Leistungsanspruch aus der Versicherung erst ab einem bestimmten Grad der Invalidität erfolgt, beispielsweise ab 20% unfallbedingter Invalidität. Wenn Sie dann einen Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer stellen, lässt dieser Ihren Zustand in den überwiegenden Fällen ärztlich begutachten. Wenn sich nach Ansicht dieses (von der Versicherung ausgewählten) Gutachters unter der vereinbarten Leistungsgrenze bewegt, erhalten Sie keine Leistungen.
In manchen Fällen zweifelt der Versicherer an, dass es sich bei dem schädigenden Ereignis um einen „Unfall“ im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt und verweigert deshalb die Leistungen.
Die vereinbarten Versicherungssummen sind oft hoch und entsprechend zögerlich ist das Regulierungsverhalten einiger Versicherungen. Als Geschädigter sind Sie jedoch häufig auf die Leistungen der Versicherung angewiesen.
Wenn Sie also einen Unfall erlitten haben und Ihr Versicherer die vereinbarten Leistungen verweigert, müssen die ärztlichen Gutachten ganz genau geprüft werden.
Wir treten mit der Versicherung in Verhandlung und prüfen jedes medizinische Gutachten im Detail. Häufig lassen sich Einigungen mit der Versicherung über einen erfahrenen Anwalt leichter erzielen.
Falls dies nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch im Gerichtsprozess.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele Arbeitnehmer und Selbstständige schließen schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Denn fast nichts wird so schnell zur existenziellen Bedrohung, wie die Unfähigkeit den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit finanzieren zu können. Dies trifft insbesondere zu, wenn man eine Familie zu versorgen hat.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie für solche Fälle mit monatlichen Leistungen absichern.
Wann ist man berufsunfähig?
Das definieren die Versicherungen in ihren Bedingungen meistens selbst. Nicht selten kommt es vor, dass Sie als Versicherter Ihre Arbeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr verrichten können, aber Ihre Versicherung hier anderer Ansicht ist.
Die meisten Versicherungen sehen die Versicherten dann als berufsunfähig an, wenn diese zu mindestens 50% berufsunfähig sind.
Wann diese 50% erreicht sind, ist meistens der Kernpunkt bei Streitigkeiten über die Leistungspflicht der Versicherung. Als Versicherungsnehmer sind Sie dann der Leidtragende und können ohne die Versicherungsleistungen oft nur noch von Ersparnissen leben.
Die Ablehnung der Versicherung muss nicht richtig sein. Hier kommt es oft zu Fehleinschätzungen der Versicherungen, die angreifbar sind.
In solchen Fällen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und prüfen die Ablehnung der Versicherung ganz genau.
Fazit
Nach Unfällen und Krankheit machen wir Ihre Rechte gegenüber Ihren privaten Versicherungen geltend, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie profitieren dabei von unserer Erfahrung sowohl im Versicherungsrecht und als auch im Medizinrecht. Die Spezialisierung auf beide Rechtsgebiete macht uns zum fachkundigen Ansprechpartner insbesondere auch bei der Überprüfung ärztlicher Gutachten.